LAG-SoFI-NRW

Sonderpädagogische Förderung im Elementarbereich bildet die Grundlage für eine erfolgreiche inklusive schulische Bildung

Kinder mit einer Hör- oder Sehschädigung haben einen gesetzlich verankerten An­spruch auf Frühförderung durch die entsprechenden Förderschulen (SchulG NRW §19, AO-SF §20).

Auf einer fachlich-differenzierten Förderdiagnostik beruhend, ist die Frühförderung der nächste wesentliche Schritt, um die Grundlagen für eine erfolgreiche inklusive Beschulung zu schaffen. Frühförderung wirkt präventiv, indem sie vor der Einschu­lung alle Möglichkeiten einer optimalen fachspezifischen Förderung sicherstellt. Auf diese Weise wird eine umfassende, interdisziplinäre und fachspezifische Förderung erreicht, die unter Beteiligung aller am Entwicklungsprozess des Kindes beteiligten Personen der Entstehung einer lang anhaltenden Behinderung von vornherein begegnet.

Aus den genannten Gründen halten es die Fachverbände für unabdingbar, dass die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung auch weiterhin originäres Aufga­bengebiet der Sonderpädagogik bleibt. Wir fordern daher den Erhalt einer fachlich-spezifischen Frühförderung nach den gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen unter Bereitstellung der notwendigen personellen, sächlichen und finanziellen Ressourcen.

Im Gegensatz zur schulrechtlich verankerten Frühförderung bei hör- und sehgeschä­digten Kindern wurde dem Förderschwerpunkt Sprache in NRW bislang weder die Verantwortung für Diagnostik noch für Beratung, Sprachförderung oder Sprachthera­pie im Elementarbereich übertragen. Dabei ist bei Sprachfeststellungsverfahren (z.B. Delfin 4) die Mitwirkung von Lehrkräften mit dem Förderschwerpunkt Sprache sinn­voll. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt zwar, dass „die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind“, bei der „pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen“ sind. In § 14 wird aber lediglich die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und der Grund­schule angesprochen.

Die Fachverbände fordern, dass hinsichtlich frühzeitiger sprachlicher Förderung - wie in anderen Bundesländern (SH, BE, BW, RP) - auch in NRW eine enge Vernetzung zwischen dem Elementarbereich und dem Primarbereich erfolgt. Es sollte ein System der vorschulischen Sprachdiagnostik, Beratung, Sprachförderung sowie pädagogi­scher Sprachtherapie geschaffen werden, das beide Bereiche institutionell vernetzt.[1]

Der Kooperationsvertrag des Schulministeriums und des Ministeriums für Familie, Kinder und Jugend vom 11. November 2010, der als Themenfeld für die Zusammen­arbeit bezüglich der Altersgruppe 0 bis 10 „Evaluation, Weiterentwicklung und Erpro­bung von Konzepten zur durchgängigen Sprachbildung im Hinblick auf Sprachstandsfeststellung, Diagnostik und Sprachförderung“ benennt, bietet dafür eine gute Voraussetzung.


[1] vgl.: Werning, Rolf: Gutachten - Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen in Nordrhein-Westfalen, S. 9

 

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