LAG-SoFI-NRW

Inklusion braucht Professionalität

Qualifizierung von Fachpersonal für die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherstellen

Eine behinderungsangemessene, fach- und sachgerechte Förderung ist an allen Förderorten zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen auch in einem zunehmend inklusiven Bildungssystem weiterhin an den allgemeinen Schulen durch qualifizierte Sonderpädagoginnen und -pädagogen der jeweiligen Fachrichtungen gefördert werden.

Es ist sicherzustellen, dass eine professionelle Unterstützung auch im Rahmen von Prävention im Vorfeld von sonderpädagogischem Förderbedarf fachrichtungsspezifisch gewährleistet ist.

Die LAG Sonderpädagogische Förderung und Inklusion NRW sieht einen erhöhten Bedarf an Sonderpädagoginnen und -pädagogen. Es ist dringend erforderlich, die Kapazitäten der Ausbildungsstätten zu erhöhen. [1]

Sicherstellung der Qualifizierung durch einen Staatsvertrag

Die sonderpädagogischen Fachverbände bieten zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen Qualifikation von Sonderpädagoginnen und -pädagogen an. Alle diese Aktivitäten können jedoch nicht die universitäre Aus- und Weiterbildung ersetzen.

Ein länderübergreifender Staatsvertrag muss die universitären Standorte durch feste Planungsvorgaben sichern und stärken. Es liegt im Interesse aller Länder, dass einzelne Länder in spezifischen Fachrichtungen über ihre eigenen Bedarfe hinaus ausbilden. Damit einhergehend muss die gegenseitige uneingeschränkte Anerkennung der Abschlüsse gewährleistet sein.

Weiterhin sollte dieser Staatsvertrag die Einrichtung von Aufbaustudiengängen in allen Fachrichtungen regeln. Die Landesregierung sollte in den Zielvereinbarungsgesprächen mit den Hochschulen darauf hinwirken, dass die Zugangsbeschränkungen (z. B. durch hohen Numerus clausus) für das Studium der Sonderpädagogik dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Fachrichtungskombinationen müssen erweitert werden

In Nordrhein-Westfalen kann Sonderpädagogik nur mit der Pflichtfachrichtung Förderschwerpunkt Lernen studiert werden. Diese Festlegung verhindert Kombinationen von sonderpädagogischen Fachrichtungen, die besonders für schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler erforderlich sind. So haben z. B. ca. zwei Drittel aller blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderbedarfe, wie Geistige Entwicklung und/oder Körperliche und motorische Entwicklung, was jedoch nicht als Fachrichtungskombination in Nordrhein-Westfalen studiert werden kann.

Zur Sicherstellung einer behinderungsangemessenen Förderung müssen an den Universitäten mehr Kombinationen von sonderpädagogischen Fachrichtungen zugelassen werden, um genügend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer für die große Anzahl schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler ausbilden zu können.

Vernetzung von Sonderpädagoginnen und -pädagogen sicherstellen

In einem zunehmend inklusiven Bildungssystem besteht, insbesondere bei quantitativ kleineren Fachrichtungen (z.B. Sehen, Hören und Kommunikation), die Gefahr der Vereinzelung der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an allgemeinen Schulen, wodurch eine fachliche Weiterentwicklung erheblich erschwert wird.

Die Vernetzung von Sonderpädagoginnen und -pädagogen ist unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung qualitativer Standards erforderlich. Es muss daher gewährleistet werden, dass ein regelmäßiger und verpflichtender fachlicher Austausch von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen fachrichtungsbezogen stattfindet.


[1] Blinden- und Sehbehindertenpädagogik im Lehramt kann in Deutschland an vier Standorten studiert werden: Berlin, Hamburg, Heidelberg und Dortmund. Alle Standorte haben in den vergangenen Jahren ihre Kapazität deutlich reduzieren müssen - Professuren und Stellen für Mitarbeiter/innen wurden nicht wieder besetzt, über Zugangsbeschränkungen wurde die Zahl der Studierenden eingeschränkt. Auch in anderen Fachrichtungen können schon heute nicht mehr alle neu ausgeschriebenen Stellen besetzt werden.  Bereits heute besteht ein erheblicher Fehlbedarf u. a. an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit den Fachrichtungen Blinden- und Sehbehindertenpädagogik. Eine Untersuchung des VBS (Degenhardt, Sven, Denninghaus, Erwin: Zur Sicherstellung der Qualifizierung von Blinden- und Sehbehindertenlehrerinnen und -lehrern. In: blind-sehbehindert, 1/2009) zeigt, dass der aktuelle Fehlbestand von ausgebildeten Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen bereits im Jahr 2008 bundesweit bei 336 lag und bis zum Jahr 2018 auf 727 Stellen ansteigen wird. Dem steht - auf Basis der aktuellen Absolventenzahlen - bis 2018 ein Angebot von ca. 210 fachlich qualifizierten Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen gegenüber (von ca. 70 bundesweiten Absolventinnen und Absolventen pro Jahr nehmen aus unterschiedlichen Gründen nur ca. 30% ihre Tätigkeit im Förderschwerpunkt Sehen auf). 

 

Startseite

zurück

weiter